Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Vertragsparteien

Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Anbieter, nachfolgend auch als Provider bezeichnet:

Lehrer-Helfer.de
Herrn Jannik Henke
Karl-Kellner-Straße 97
30853 Langenhagen

und der jeweiligen Person, die sich für unsere Dienstleistung entscheidet, nachfolgend als Kunde bezeichnet.

§ 1.1. Anbieter & Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen, nachstehend "AGB" genannt, gelten für die Webseite Lehrer-Helfer.de und deren Angebot an die Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend als "User" bezeichnet). User im Sinne dieser AGB sind alle Nutzerinnen und Nutzer der Webseite, welche sich mit einem Benutzerkonto anmelden.

§ 1.2.Vertragsgegenstand & Art

(1) Der Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software zur Nutzung durch Zugriff auf das Rechenzentrum von Lehrer-Helfer.de über das Internet.
(2) Lehrer-Helfer.de stellt dem Kunden die Nutzung der Software am Routerausgang des Rechenzentrums zur Verfügung.
(3) Die Softwarelösung bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen für Lehrer an deutschen Schulen.
(4) Der konkrete Funktionsumfang der Softwarelösung, sowie die Anforderungen an Hard- und Softwareumgebung bei dem Kunden, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot oder der Software-Dokumentation.
(5) Eine Überlassung der Softwarelösung zur lokalen Installation bei dem Kunden ist nicht möglich.
(5) Die Software ist bei Lieferung auf dem aktuellsten Stand. Um eine stets aktuelle Software zu gewährleisten, nimmt der Kunde entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung automatisch am Abonnement- / Update-Service teil.
(6) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf Inhalte von Drittanbietern zuzugrifen. Um dies zu ermöglichen, erfolgt unter Umständen eine Weiterleitung auf einen Server von einem Drittanbieter. Sollten etwaige Kosten durch den Drittanbieter entstehen wird der Kunde im Vorfeld darauf hingewiesen.

§ 1.3. Vertragsschluss & Testphase

Wenn Sie ein Benutzerkonto auf Lehrer-Helfer.de erstellen und aktivieren wollen, müssen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Wenn Sie Ihr Benutzerkonto erfolgreich aktiviert haben, können Sie mit der kostenlosen Nutzung der Softwarelösung beginnen. Der Vertragsschluss erfolgt bei Erstellung Ihres Benutzerkontos. Sofern aus irgendeinem Grund kein erfolgreicher Vertragsschluss zustande kommen kann, benachrichtigen wir Sie so schnell wie möglich. Sollte aus irgendeinem Grund eine andere Reglung nötig werden, wird sich ein Mitarbeiter schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

§ 1.4. Art & Umfang der Leistungen

(1) Die Softwarelösung wird wie in § 1.2. spezifiziert am Routerausgang des Provider-Rechnungszentrums bereitgestellt.
(2) Für die weitere Anbindung zum Kunden nach dem Routerausgang ist der Kunde selbst verantwortlich, dazu zählt u.a. das Bereitstellen und Aufrechterhalten einer Netzwerkverbindung zum Routerausgang des Providers, sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzwerkkompontent und kompatiblen Entdgeräten zur fehlerfreien Nutzung.
(3) Als Bestandteil der Softwarelösung wird Speicherplatz auf einem zentralen Server zur Verfügung gestellt. Alle verarbeiteten und gespeicherten Daten im Rahmen unserer Dienstleistung werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert.
(4) Alle Daten werden für die Vertragsdauer archiviert und können von Ihnen abgerufen werden, die handels- und steuerrechtlich geltenden gesetzlichen Bedingungen müssen von dem Kunden selbstständig eingehalten werden. Eine Datenarchivierung nach gesetzlichen Aufgewahrungsfristen ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
(5) Grundsätzlich ist die Softwarelösung auch außerhalb unserer Betriebszeiten verfügbar, sofern nicht anders angegeben, es besteht jedoch generell kein Anspruch auf die Verfügbarkeit außerhalb unserer Betriebszeiten.
(6) In der Regel stellen wir unsere Softwarelösung 365 Tage / 24 Stunden zur Verfügung. Sollte die Bereitstellung außerhalb unserer Betriebszeiten einmal nicht möglich sein, informieren wie Sie nach Möglichkeit vorab, in welchem Zeitraum die Softwarelösung nicht zur Verfügung steht.
(7) Durch dringende, technisch unaufschiebare Gründe kann es zu einer teils eingeschränkten Verfügbarkeit kommen (Wartungsarbeiten, Updates etc.), als Folge steht die Softwarelösung für diesen Zeitraum nicht zur Verfügung.

(8) Der Leistungsumfang, der im Vertrag für beide Seiten definiert wird, beschreibt die Art und den Umfang der Leistungen und gilt als vertragliche Abmachung. Maßgeblich für den Vertag ist der Umfang, der:

  • auf der Homepage (lehrer.helfer.de) dargestellt wird
  • in der Benutzerdokumentation (Benutzerhilfe) festgelget ist
  • in den vertraglichen Bedingungen festgelegt ist
  • erforderlich ist, um die im Vertrag festgeschriebene Leistung zu erbringen
  • nachstehend beschrieben ist

Die oben aufgeführten vertraglichen Abmachungen sind bei Unstimmigkeiten in der niedergeschriebenen Reihenfolge geltend. Des Weiteren kommen keine zusätzlichen Bedingungen, wie allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, zur Anwendung, auch wenn diesen von Lehrer-Helfer.de nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die ausschließlich geltenden AGB sind von Lehrer-Helfer.de, zu finden unter: https://www.lehrer-helfer.de/agb

§ 1.5. Gewährleistung & Haftungsausschluss

Der Provider haftet für keine sich aus dem Vertrag ergebenden Schäden, unerheblich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund, besonders nach Maße der folgendnen Vorschriften:

(1) Bei grober Fahrlässigkeit und / oder Vorsatz, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach gesetzlichen Vorschriften
(2) Ebenfalls haften wir uneingeschränkt nach gesetzlichen Vorschriften bei Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz
(3) Des Weiteren ist die Haftung für den Gesamtbetrag für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr auf 60% der in diesem Kalenderjahr vom Kunden gezahlten Vergütungen beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt für alle Haftungsfälle, einschließlich des Datenverlustes oder der Datenverschlechterung.

§ 1.6. Zusätzliche Leistungen von Lehrer-Helfer.de

Im Rahmen der Qualitätssicherung und Produktanalyse dokumentieren und analysieren wir reproduzierbare Fehler in dem Softwareprodukt. Die Durchführung erfolgt durch kompetentes Personal nach anerkannten Industriestandards. Für den Erfolg der Fehlerbehebung stehen wir nicht ein und übernehmen daher auch keine Garantie.
(1) Als Fehler gilt in diesem Sinne alle vom Kunden gemeldeten Störungen und Beeinträchtigungen, die zur Folge haben, dass die Softwarelösung in Beschaffenheit und / oder Funktionsfähigkeit vom Angebot, der Dokumentation und der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
(2) Daraus ergibt sich, dass deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentliche Abweichungen / Auswirkungen aufzeigt.
(3) Eine Korruption von Daten oder der Verlust von Teil- / Gesamtdatenmenge, die mit der Softwarelösung verarbeitet und / oder gespeichert wurden.
(4) Ein vom Kunden gemeldeter Fehler, welcher nachträglich nicht reproduzierbar ist, gilt nicht als Fehler. Das weitere Vorgehen zur Vermeidung bzw. Behebung wird in einem solchen Fall individuell mit den Kunden abgestimmt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Fehler unverzüglich an den Provider zu melden. Die Meldung muss schriftlich erfolgen und eine genaue Beschreibung, den Fehlerzeitpunkt (Datum und Uhrzeit) sowie eine Kontaktadresse für Rückfragen enthalten.
(6) Eine Fehlermeldung kann jederzeit durch den Kunden erfolgen, die Bearbeitung erfolgt zu unseren Betriebszeiten.

Des Weiteren ist der Provider nicht verpflichtet Support-/Serviceleistungen zu erbringen, da es sich um ein kostenloses Produkt handelt, alle Support-/Serviceleistungen werden vom Provider auf freiwilliger Basis erbracht, hierzu zählen u.A. auch:

  • Bei Konflikten oder Problemen mit anderer Software auf den Kundengeräten, insbesondere bei Fremdsoftware von Drittanbietern
  • Bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Softwarelösung beruhen
  • Bei Fehlern, die auf unsachgemäßem oder unauthorisiertem Zugriff beruhen, sofern die Bedienung der Softwarelösung nicht mit der in der Anwenderdokumentation (Anleitung / Hilfe) beschriebenen Vorgehensweise übereinstimmt
  • Bei jeglichen Hardwaredefekten des Kunden
  • Vor-Ort-Service durch unsere Mitarbeiter wird kategorisch ausgeschlossen
  • Bei der Nutzung der Softwarelösung mit anderer Soft- / Hardware als in der Anwenderdokumentation angegeben
  • Sollten Sie dennoch eine der oben genannten Support-Leistungen in Anspruch nehmen wollen, behalten wir uns das Recht vor, diese Dienstleistung nach Absprache mit dem Kunden, als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zusätzlich zu den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen bei dem Kunden in Rechnung zu stellen

Die unter § 1.6. genannten Zusatzleistungen sind abschließend. Zu weiteren Support- / Sonderleistungen ist der Provider nicht verpflichtet. Insbesondere gilt dies für die Erbringung von im Zusammenhang stehenden Leistungen wie Installations-, Anpassungs-, Programmier- und Schulungsleistungen.
Sollten Sie eine Sonderleistung wünschen, behalten wir uns das Recht vor, diese nach vorheriger Absprache mit den Kunden, gesondert durchzuführen und bei dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 1.7. Zugang

(1) Über das Online-Kundenkonto kann der registrierte Kunde alle Funktionen und die Verwaltung seines Kontos und seines Vertrags selbstständig online durchführen. Alle relevanten Funktionen stehen dem Kunden nach der Registrierung zur Verfügung.
(2) Für die Benutzung des Online-Kundenkontos sowie aller angebotenen Dienstleistungen und Produkte von Lehrer-Helfer.de wird ein Kundenkonto zwingend benötigt, daher wird eine Registrierung für die Nutzung vorausgesetzt.
(3) Eine juristische Person darf nur von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden, welche neben der juristischen Person namentlich angegeben werden muss.
(4) Der Zugriff auf das Online-Kundenkonto bzw. die SaaS-Lösungen erfolgt passwortgeschützt über die Zugangsdaten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
(5) Unsere Mitarbeiter werden niemals nach Ihrem Passwort fragen. Wir stellen weder telefonisch, per Mail oder schriftlich Passwort-Anfragen an Sie. Geben Sie daher niemals Ihr Passwort gegenüber Dritten preis.
(6) Das Passwort muss den bei der Registrierung genannten Regeln und Voraussetzungen entsprechen, das Ändern des Passworts ist jeder Zeit über die "Passwort vergessen"-Funktion mit der hinterlegten E-Mailadresse oder im Kundenkonto möglich.
(7) Bei Verlust oder Missbrauchsverdacht des Passworts hat der Kunde die Pflicht, den Provider unverzüglich über Art und Umfang zu unterrichten
(8) Bei einem Fall von Missbrauch sind wir dazu berechtigt, den Zugang zum Kundenkonto bzw. den Zugang zu unseren Dienstleitungen / SaaS-Produkten zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu verantwortenden / vertretendem Missbrauch.

§ 1.8. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Bezüglich der DSGVO-Vorgabe zur Verarbeitung von Datein in Drittländern verweisen wir auf unsere Datenschutzbedingungen.
(3) Wir verarbeiten Daten im Auftrag unserer Kunden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 2. Laufzeit & Kündigung

§ 2.1. Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit der Verträge ist ohne zeitliche Begrenzung, sofern nicht anders angegeben.
(2) Eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden, sowie durch den Provider, ohne Einhaltung einer Frist, ist möglich, wenn:

  • Über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder Verfahren zur Schuldenregulierung gegen den Kunden eingeleitet wurde
  • Das Benutzerkonto an eine andere Person / Dritte ohne vorherige Zustimmung durch den Provider übertragen wurde
  • Der Kunde seinen genannten Pflichten nicht nachkommt oder diese verletzt und trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung den Vertragspflichten nicht nachkommt oder die Vertragsverletzung nicht einstellt. Der Kunde hat weiterführend die Möglichkeit, wenn er seinen Vertragspflichten nicht unmittelbar nachkommen oder die Vertragsverletzung nicht unmittelbar einstellen kann, Maßnahmen vorzulegen und nachzuweisen, welche geeignet sind, die Pflichten zu erfüllen oder die Verletzung einzustellen, um zukünftig eine Wiederholung zu vermeiden.

(4) Beide Parteien sind dazu verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln, unerheblich aus welchem Rechtsgrund die Beendigung des Vertragsverhältnisses resultiert, in diesem Zusammenhang wird der Provider:

  • Die bei dem Provider gespeicherten Daten, welche im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verarbeitet und gespeichert wurden, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiderruflich löschen, sowie alle angefertigen Kopien vernichten
  • Dem Kunden das Recht auf die Wahl einräumen, weiterführende Unterstützungsleistungen zur Datenmigration, welche als Sonderleistung gemäß vereinbarter Vergütung dem Kunden in Rechnung gestellt wird, in Anspruch zu nehmen. Sollte der Kunde eine weiterführende Unterstützungsleistung wünschen, ist dies vor Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Provider mitzuteilen

§ 3. Dienstleistungsspezifische Regelungen

§ 3.1. Nutzungsrechte

(1) Mit dem Vertragabschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die angebotene Softwarelösung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen
(2) Für die vereinbarte Laufzeit des Nutzungsvertrags werden dem Kunden die zeitlich befristeten Nutzungsrechte für die Vertragsdauer eingeräumt. Diese Nutzungsrechte sind nicht übertragbar und nicht ausschließlich oder exklusiv für einen Kunden.
(3) Den genauen Leistungsumfang für das Nutzungsrecht entnehmen sie § 1.2 und § 1.4.

§ 3.2. Nutzungsübertragung

Eine Nutzungsübertragung ist nicht gestattet. Die Nutzungsrechte verbleiben bei dem Kunden, der das Benutzerkonto erstellt hat. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Überlassung des Benutzerkontos verstößt gegen unsere Nutzungsbedingungen und führt zu einer Sperrung des Benutzerkontos und zum Ausschluss der Nutzung der Softwarelösung. Eine Anspruch auf eine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.

§ 3.3. Wartungsarbeiten, Störungsmanagement und Service-Level

(1.1.) Wartungsarbeiten
Der Provider führt geplante Wartungsarbeiten vorrangig und nach Möglichkeit werktags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durch. Über geplante Wartungsarbeiten wird der Kunde vorab mindestens 3 Werktage im Voraus informiert, sollte die Softwarelösung für einen Zeitraum von länger als 30 Minuten im Zuge der Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein.
Sollten technisch bedingt kurzfristige Wartungsarbeiten nötig sein, die dazu führen, dass die Softwarelösung für einen Zeitraum von länger als 10 Minuten nicht verfügbar ist, führt der Provider diese nach Möglichkeit im Zeitraum zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durch. Der Provider wird alle Kunden kurzfristig vor Beginn der Wartungsarbeiten informieren.

(1.2.) Störungsmanagement
Im Falle von unerwarteten Störungen die den Betrieb, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit der Softwarelösung beeinträchtigen, hat der Provider das Recht, den Zugang zur Softwarelösung für einen bestimmten Zeitraum für den Kunden einzuschränken, um die Störung zu beseitigen.
Über eine solche Einschränkung wird der Kunde vom Provider informiert. Der Zeitraum der Einschränkung wird vom Provider auf ein technisches Minimum zur Beseitigung der Störung reduziert.
Sollte der Kunde Kentniss über eine Störung der Softwarelösung vor dem Provider erhalten, so ist der Kunde dazu verpflichtet, den Provider umgehend über die Störung zu informieren.
Der Provider verpflichtet sich bei Kenntnisnahme über eine Störung, welche den Betrieb, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit der Softwarelösung beeinträchtigt, unverzüglich an einer Störungsbeseitigung zu arbeiten und dem Kunden über den Störungsstatus zu informieren.

Alle Details zum Service-Level-Agreement entnehmen Sie bitte dem extra Dokument, welches Sie hier finden. Im Zusammenhang mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich alle im Service-Level-Agreement genannten Bedingungen.

§ 3.4. Mitwirkungspflichten

Für den Kunden gelten insbesondere folgende Tätigkeiten als wichtige Mitwirkungspflichten, für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung.

  • Bei der Nutzung unserer Softwarelösung sind alle geltenden Rechtsvorschriften und anwendbaren Gesetze zu beachten. Es ist strengstens Untersagt, Daten oder Inhalte auf den Server des Providers zu übertragen, welche gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen
  • Es ist verboten Inhalte oder Dateien auf den Server des Providers zu übertragen, welche Schutz-, Urheber oder sonstige Rechte Dritter verletzen
  • Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig an Produktschulungen teilzunehmen oder sich auf anderem Wege das notwendige Wissen zur Nutzung unserer Softwarelösung anzueignen (z.B. über die Anwenderdokumentation)
  • Bei auftretenden Fehlermeldungen ist der Kunde zur unverzüglichen Meldung und Dokumentation des auftretenden Fehlers verpflichtet, ebenfalls müssen Protokolle und alle relevanten Informationen zur Fehlerbehebung bereit gestellt werden.
  • Es dürfen nur solche Daten auf den Server des Providers übertragen werden, welche frei von Computerviren oder anderem schädlichen Code sind
  • Es dürfen keine Techniken oder Software im Zusammenhang mit unserer Softwarelösung verwendet werden, welche geeignet sind den Betrieb, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit zu beeinträchtigen.
  • Der Kunde ist verpflichtet diese Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Ebenfalls übernimmt er die Verantwortung und Haftung für die Handlung von allen Personen, denen ein temporärer Zugriff, z.B. über die Online-Klausurfunktion, erteilt wird.
  • Sollte der Kunde Kenntnis erlangen, dass ein Benutzer von ihm gegen die Mitwirkungspflichten verstößt, hat der Kunde dies unverzüglich an den Provider zu melden.

§ 3.5. Datenspeicherung, Datensicherung, Datensicherheit

Generell gelten unsere Datenschutzbedingungen, zusätzlich gelten folgende Punkte:

(1) Sollte die Verarbeitung von Daten unter einem berufsrechtlichem Geheimnisschutz liegen, ist der Kunde selbst für die Einholung der Zustimmungspflicht bzw. die Vorlage einer entsprechenden Zustimmungserklärung verantwortlich, bevor er betroffene Daten über unsere Softwarelösung verarbeitet bzw. speichert.
(2) Der Provider verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder Aufzeichnungen der zur Verarbeitung bzw. Speicherung durch den Kunden bereitgestellten Daten anzufertigen oder entsprechende Daten mit Dritten zu teilen oder weiterzugeben. Ausgenommen davon sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die in Folge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und Sicherheit zwingend erforderlich sind (z.B. Backups).
(3) Die Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellen Daten durch unsere Mitarbeiter werden ausschließlich für die jeweils zu erledigende Aufgabe vergeben und nur im zwingend erforderlichem Umfang erteilt. Sollte ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden oder den Tätigkeitsbereich wechseln, so werden die Zugriffsrechte dementsprechend angepasst oder vollständig entzogen
(4) Ohne Weisungen durch den Kunden dürfen wir die zur Verarbeitung und Speicherung bereitgestellten Daten durch den Kunden weder für eigene Zwecke, noch für Zwecke Dritter verwenden, weitergeben oder verarbeiten.
(5) Sollte ein Kunde aufgrund geltender Datenschutzbestimmungen dazu verpflichtet sein, einer Person Auskünfte über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten dieser Person zur Verfügung zu stellen, wird der Provider den Kunden dabei unterstützen, die erforderlichen Informationen bereitzustellen.
(6) Im Rahmen der präventiven Maßnahmen zum Datenschutz, Zugriffsschutz und zur Datensicherheit sichern wir alle vom Kunden bereitgestellten Daten mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Verlust, Zerstörung, unerlaubte Übermittlung und Verarbeitung der Daten, sowie sonstigen Missbrauch. Sollte es nicht möglich sein, mit wirtschaftlich und technisch angemessenem Aufwand gefährdete Daten zu beseitigen, ist der Provider berechtigt, Daten mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Im Rahmen dieses Prozesses wird der Kunde von uns über alle Maßnahmen informiert.

§ 3.6. Herausgabe & Löschen von Daten

(1) Vertraulichkeit
(1.1.) Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, sämtliche Informationen und Kenntnisse, die im Rahmen von diesem Vertrag der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Dazu zählen insbesondere auch alle Angelegenheiten technischer, kommerzieller und organisatorischer Art beider Parteien. In diesem Zusammenhang verpflichten sich beide Parteien, die erlangten Informationen und Kenntnisse stets vertraulich zu behandeln, auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus. Eine Verwertung, Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Sollte die Weitergabe an Dritte einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist diese Weitergabe nicht zustimmungspflichtig.
Sollten die Informationen für die Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigt werden, bedarf die Weitergabe der Daten an Mitarbeiter von Lehrer-Helfer.de keiner vorherigen Zustimmung. Es gelten weiterhin die genannten Bedingungen zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung für alle unterrichteten Mitarbeiter. Die jeweilige Partei ist dabei in der Verantwortung, bei Weitergabe der Daten an Ihre Mitarbeiter eine entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtung des Mitarbeiters einzuholen.
Die generelle Nutzung aller Informationen und Kenntnisse ist ausschließlich auf den Gebrauch für die Durchführung des Vertrages beschränkt.
Sollte eine Partei Kenntnis über eine unbefugte Offenlegung oder einen möglichen Verlust von vertraulichen Kenntnissen oder Informationen haben, ist die andere Vertragspartei umgehend über diese Kenntnisse zu informieren.

(1.2.) Die unter 1.1. genannte Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn nachweislich einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

  • Die Kenntnisse / Informationen rechtmäßig von einer Dritten Partei übermittelt wurden / erhalten haben oder zukünftig erhalten werden
  • Die Kenntnisse / Informationen bereits vor Übermittlung durch die andere Partei nachweislich beim Empfänger bekannt waren
  • Die Kenntnisse / Informationen bereits vor Empfang durch die Partei unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden
  • Die Kentnisse / Informationen bereits vor Übermittlung an den Empfänger allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden

(1.3.) Sollte eine der Parteien durch eine gerichtliche oder behördliche Anordnung zur Offenlegung der informationen verpflichtet sein / werden, gilt dieses Offenlegungsverbot nicht. In diesem Zusammenhang sind jedoch beide Parteien dazu verpflichtet, vor Offenlegung der Informationen die andere Partei über die Offenlegung zu unterrichten, um dieser die Möglichkeit einzuräumen, sich gegen die Offenlegung rechtlich zu verteidigen, diese zu verhindern oder zu beschränken. Die Partei, die zur Offenlegung der Informationen verpflichtet wird, wird sich nach bestem Wissen und Gewissen dafür bei der behördlich betroffenen Stelle einsetzen, dass alle vertraulichen Informationen, die offengelegt werden, in diesem Prozess vertraulich von der Behörde behandelt werden.
(1.4.) Nach Beendigung des Vertrags besteht die Vertraulichkeitsverpflichtung weiterhin für einen Zeitraum von 2 Jahren. Für alle betroffenen Daten, Informationen und Kenntnisse, die dem Datengeheimnis oder Berufsgeheimnis unterliegen, gilt die Vertraulichkeitsverpflichtung zeitlich unbegrenzt.

(2) Herausgabe von Daten
Generell gilt für die Herausgabe von Daten die oben unter § 4.6. Abs. 1 genannten Bedingungen zur Vertraulichkeitsverpflichtung.
Die Herausgabe von Daten erfolgt durch den Provider nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen oder bei behördlich / gerichtlicher Anordnung.

(3) Löschung von Daten
Der Kunde hat die Möglichkeit, alle von Ihm übermittelten, verarbeiteten und gespeicherten Daten einzusehen und bei Bedarf zu löschen.
Die Löschung einzelner Daten kann der Kunde selbstständig über die entsprechenden Funktionen als registrierter Benutzer mit seinem Hauptaccount für den Vertrag durchführen. Eine genaue Anleitung zum Löschen einzelner Daten kann der Kunde jederzeit der Anwendungsdokumentation entnehmen.
Der Provider behält sich das Recht vor, einzelne Daten ohne vorherige Zustimmung durch den Kunden, zu löschen. Für eine solche Löschung müssen triftige Gründe vorliegen, die die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Softwarelösung beeinträchtigen oder bedrohen. Außerdem gilt dieses Recht auch für Daten, die gegen das Urheberrecht oder sonstige gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen.
Genauere Informationen zur Löschung von Daten bei Vertragsbeendigung finden Sie unter § 5.1.

§ 3.7. Verarbeitung personenbezogener Daten

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche durch den Kunden an den Provider übermittelt werden, gelten unsere Datenschutzbedingungen.

Lehrer-Helfer.de

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Informationen & Kontakt

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