Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Anbieter,
nachfolgend auch als Provider bezeichnet:
Lehrer-Helfer.de
Herrn Jannik Henke
Karl-Kellner-Straße 97
30853 Langenhagen
und der jeweiligen Person, die sich für unsere
Dienstleistung entscheidet, nachfolgend als Kunde bezeichnet.
Diese Geschäftsbedingungen, nachstehend "AGB" genannt, gelten für die Webseite Lehrer-Helfer.de und deren Angebot an die Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend als "User" bezeichnet). User im Sinne dieser AGB sind alle Nutzerinnen und Nutzer der Webseite, welche sich mit einem Benutzerkonto anmelden.
(1) Der Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software zur Nutzung
durch Zugriff auf das Rechenzentrum von Lehrer-Helfer.de über das Internet.
(2) Lehrer-Helfer.de stellt dem Kunden die Nutzung der Software
am Routerausgang des Rechenzentrums zur Verfügung.
(3) Die Softwarelösung bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen für
Lehrer an deutschen Schulen.
(4) Der konkrete Funktionsumfang der Softwarelösung, sowie die Anforderungen an
Hard- und Softwareumgebung bei dem Kunden, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen
Angebot oder der Software-Dokumentation.
(5) Eine Überlassung der Softwarelösung zur lokalen Installation bei dem
Kunden ist nicht möglich.
(5) Die Software ist bei Lieferung auf dem aktuellsten Stand. Um eine stets
aktuelle Software zu gewährleisten, nimmt der Kunde entsprechend der jeweiligen
Produktbeschreibung automatisch am Abonnement- / Update-Service teil.
(6) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf Inhalte von Drittanbietern zuzugrifen. Um
dies zu ermöglichen, erfolgt unter Umständen eine Weiterleitung auf einen Server von
einem Drittanbieter. Sollten etwaige Kosten durch den Drittanbieter entstehen
wird der Kunde im Vorfeld darauf hingewiesen.
Wenn Sie ein Benutzerkonto auf Lehrer-Helfer.de erstellen und aktivieren wollen, müssen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Wenn Sie Ihr Benutzerkonto erfolgreich aktiviert haben, können Sie mit der kostenlosen Nutzung der Softwarelösung beginnen. Der Vertragsschluss erfolgt bei Erstellung Ihres Benutzerkontos. Sofern aus irgendeinem Grund kein erfolgreicher Vertragsschluss zustande kommen kann, benachrichtigen wir Sie so schnell wie möglich. Sollte aus irgendeinem Grund eine andere Reglung nötig werden, wird sich ein Mitarbeiter schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
(1) Die Softwarelösung wird wie in § 1.2. spezifiziert am Routerausgang
des Provider-Rechnungszentrums bereitgestellt.
(2) Für die weitere Anbindung zum Kunden nach dem Routerausgang ist der
Kunde selbst verantwortlich, dazu zählt u.a. das Bereitstellen und
Aufrechterhalten einer Netzwerkverbindung zum Routerausgang des Providers,
sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzwerkkompontent und
kompatiblen Entdgeräten zur fehlerfreien Nutzung.
(3) Als Bestandteil der Softwarelösung wird Speicherplatz auf einem
zentralen Server zur Verfügung gestellt. Alle verarbeiteten und
gespeicherten Daten im Rahmen unserer Dienstleistung werden für die
Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert.
(4) Alle Daten werden für die Vertragsdauer archiviert und können
von Ihnen abgerufen werden, die handels- und steuerrechtlich
geltenden gesetzlichen Bedingungen müssen von dem Kunden selbstständig
eingehalten werden. Eine Datenarchivierung nach gesetzlichen
Aufgewahrungsfristen ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
(5) Grundsätzlich ist die Softwarelösung auch außerhalb unserer
Betriebszeiten verfügbar, sofern nicht anders angegeben, es besteht
jedoch generell kein Anspruch auf die Verfügbarkeit außerhalb unserer
Betriebszeiten.
(6) In der Regel stellen wir unsere Softwarelösung 365 Tage / 24 Stunden
zur Verfügung. Sollte die Bereitstellung außerhalb unserer Betriebszeiten
einmal nicht möglich sein, informieren wie Sie nach Möglichkeit vorab,
in welchem Zeitraum die Softwarelösung nicht zur Verfügung steht.
(7) Durch dringende, technisch unaufschiebare Gründe kann es zu einer
teils eingeschränkten Verfügbarkeit kommen (Wartungsarbeiten, Updates etc.),
als Folge steht die Softwarelösung für diesen Zeitraum nicht zur Verfügung.
(8) Der Leistungsumfang, der im Vertrag für beide Seiten definiert wird, beschreibt die Art und den Umfang der Leistungen und gilt als vertragliche Abmachung. Maßgeblich für den Vertag ist der Umfang, der:
Die oben aufgeführten vertraglichen Abmachungen sind bei Unstimmigkeiten in der niedergeschriebenen Reihenfolge geltend. Des Weiteren kommen keine zusätzlichen Bedingungen, wie allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, zur Anwendung, auch wenn diesen von Lehrer-Helfer.de nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die ausschließlich geltenden AGB sind von Lehrer-Helfer.de, zu finden unter: https://www.lehrer-helfer.de/agb
Der Provider haftet für keine sich aus dem Vertrag ergebenden Schäden, unerheblich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund, besonders nach Maße der folgendnen Vorschriften:
(1) Bei grober Fahrlässigkeit und / oder Vorsatz, bei einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt
nach gesetzlichen Vorschriften
(2) Ebenfalls haften wir uneingeschränkt nach gesetzlichen Vorschriften
bei Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz
(3) Des Weiteren ist die Haftung für den Gesamtbetrag für alle
Schadensfälle pro Kalenderjahr auf 60% der in diesem Kalenderjahr
vom Kunden gezahlten Vergütungen beschränkt. Die Haftungsbeschränkung
gilt für alle Haftungsfälle, einschließlich des Datenverlustes oder
der Datenverschlechterung.
Im Rahmen der Qualitätssicherung und Produktanalyse dokumentieren
und analysieren wir reproduzierbare Fehler in dem Softwareprodukt.
Die Durchführung erfolgt durch kompetentes Personal nach
anerkannten Industriestandards. Für den Erfolg der Fehlerbehebung
stehen wir nicht ein und übernehmen daher auch keine Garantie.
(1) Als Fehler gilt in diesem Sinne alle vom Kunden gemeldeten Störungen und
Beeinträchtigungen, die zur Folge haben, dass die Softwarelösung
in Beschaffenheit und / oder Funktionsfähigkeit vom Angebot, der
Dokumentation und der vertraglich vereinbarten Leistung
abweicht.
(2) Daraus ergibt sich, dass deren Gebrauchstauglichkeit mehr als
unwesentliche Abweichungen / Auswirkungen aufzeigt.
(3) Eine Korruption von Daten oder der Verlust von Teil- / Gesamtdatenmenge,
die mit der Softwarelösung verarbeitet und / oder gespeichert wurden.
(4) Ein vom Kunden gemeldeter Fehler, welcher nachträglich nicht
reproduzierbar ist, gilt nicht als Fehler. Das weitere Vorgehen
zur Vermeidung bzw. Behebung wird in einem solchen Fall
individuell mit den Kunden abgestimmt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Fehler unverzüglich an
den Provider zu melden. Die Meldung muss schriftlich erfolgen und eine
genaue Beschreibung, den Fehlerzeitpunkt (Datum und Uhrzeit) sowie
eine Kontaktadresse für Rückfragen enthalten.
(6) Eine Fehlermeldung kann jederzeit durch den Kunden erfolgen,
die Bearbeitung erfolgt zu unseren Betriebszeiten.
Des Weiteren ist der Provider nicht verpflichtet Support-/Serviceleistungen zu erbringen, da es sich um ein kostenloses Produkt handelt, alle Support-/Serviceleistungen werden vom Provider auf freiwilliger Basis erbracht, hierzu zählen u.A. auch:
Die unter § 1.6. genannten Zusatzleistungen sind abschließend.
Zu weiteren Support- / Sonderleistungen ist der Provider nicht
verpflichtet. Insbesondere gilt dies für die Erbringung
von im Zusammenhang stehenden Leistungen wie Installations-,
Anpassungs-, Programmier- und Schulungsleistungen.
Sollten Sie eine Sonderleistung wünschen, behalten wir uns das
Recht vor, diese nach vorheriger Absprache mit den Kunden,
gesondert durchzuführen und bei dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(1) Über das Online-Kundenkonto kann der registrierte Kunde alle Funktionen
und die Verwaltung seines Kontos und seines Vertrags selbstständig online
durchführen. Alle relevanten Funktionen stehen dem Kunden nach der Registrierung
zur Verfügung.
(2) Für die Benutzung des Online-Kundenkontos sowie aller
angebotenen Dienstleistungen und Produkte von Lehrer-Helfer.de
wird ein Kundenkonto zwingend benötigt, daher wird eine Registrierung
für die Nutzung vorausgesetzt.
(3) Eine juristische Person darf nur von einer vertretungsberechtigten
Person registriert werden, welche neben der juristischen Person
namentlich angegeben werden muss.
(4) Der Zugriff auf das Online-Kundenkonto bzw. die SaaS-Lösungen
erfolgt passwortgeschützt über die Zugangsdaten des Kunden. Der
Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und
vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
(5) Unsere Mitarbeiter werden niemals nach Ihrem Passwort fragen.
Wir stellen weder telefonisch, per Mail oder schriftlich Passwort-Anfragen
an Sie. Geben Sie daher niemals Ihr Passwort gegenüber Dritten preis.
(6) Das Passwort muss den bei der Registrierung genannten Regeln
und Voraussetzungen entsprechen, das Ändern des Passworts ist
jeder Zeit über die "Passwort vergessen"-Funktion mit der hinterlegten
E-Mailadresse oder im Kundenkonto möglich.
(7) Bei Verlust oder Missbrauchsverdacht des Passworts hat der
Kunde die Pflicht, den Provider unverzüglich über Art und
Umfang zu unterrichten
(8) Bei einem Fall von Missbrauch sind wir dazu berechtigt, den Zugang
zum Kundenkonto bzw. den Zugang zu unseren Dienstleitungen / SaaS-Produkten
zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu verantwortenden / vertretendem
Missbrauch.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Bezüglich der DSGVO-Vorgabe zur Verarbeitung von Datein in
Drittländern verweisen wir auf unsere
Datenschutzbedingungen.
(3) Wir verarbeiten Daten im Auftrag unserer Kunden. Weitere Informationen
zu diesem Thema finden Sie in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag.
(1) Die Laufzeit der Verträge ist ohne zeitliche Begrenzung,
sofern nicht anders angegeben.
(2) Eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden, sowie durch
den Provider, ohne Einhaltung einer Frist, ist möglich, wenn:
(4) Beide Parteien sind dazu verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln, unerheblich aus welchem Rechtsgrund die Beendigung des Vertragsverhältnisses resultiert, in diesem Zusammenhang wird der Provider:
(1) Mit dem Vertragabschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt,
die angebotene Softwarelösung im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen zu nutzen
(2) Für die vereinbarte Laufzeit des Nutzungsvertrags werden dem
Kunden die zeitlich befristeten Nutzungsrechte für die Vertragsdauer
eingeräumt. Diese Nutzungsrechte sind nicht übertragbar und nicht
ausschließlich oder exklusiv für einen Kunden.
(3) Den genauen Leistungsumfang für das Nutzungsrecht entnehmen sie
§ 1.2 und § 1.4.
Eine Nutzungsübertragung ist nicht gestattet. Die Nutzungsrechte verbleiben bei dem Kunden, der das Benutzerkonto erstellt hat. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Überlassung des Benutzerkontos verstößt gegen unsere Nutzungsbedingungen und führt zu einer Sperrung des Benutzerkontos und zum Ausschluss der Nutzung der Softwarelösung. Eine Anspruch auf eine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.
(1.1.) Wartungsarbeiten
Der Provider führt geplante Wartungsarbeiten vorrangig und nach Möglichkeit
werktags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durch. Über geplante Wartungsarbeiten
wird der Kunde vorab mindestens 3 Werktage im Voraus informiert, sollte
die Softwarelösung für einen Zeitraum von länger als 30 Minuten im Zuge
der Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein.
Sollten technisch bedingt kurzfristige Wartungsarbeiten nötig sein,
die dazu führen, dass die Softwarelösung für einen Zeitraum von länger
als 10 Minuten nicht verfügbar ist, führt der Provider diese nach
Möglichkeit im Zeitraum zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durch. Der
Provider wird alle Kunden kurzfristig vor Beginn der Wartungsarbeiten
informieren.
(1.2.) Störungsmanagement
Im Falle von unerwarteten Störungen die den Betrieb, die Sicherheit
oder die Verfügbarkeit der Softwarelösung beeinträchtigen, hat der
Provider das Recht, den Zugang zur Softwarelösung für
einen bestimmten Zeitraum für den Kunden einzuschränken, um die
Störung zu beseitigen.
Über eine solche Einschränkung wird der Kunde vom Provider informiert.
Der Zeitraum der Einschränkung wird vom Provider auf ein technisches
Minimum zur Beseitigung der Störung reduziert.
Sollte der Kunde Kentniss über eine Störung der Softwarelösung vor
dem Provider erhalten, so ist der Kunde dazu verpflichtet, den
Provider umgehend über die Störung zu informieren.
Der Provider verpflichtet sich bei Kenntnisnahme über eine Störung,
welche den Betrieb, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit der Softwarelösung
beeinträchtigt, unverzüglich an einer Störungsbeseitigung zu arbeiten
und dem Kunden über den Störungsstatus zu informieren.
Alle Details zum Service-Level-Agreement entnehmen Sie bitte dem extra Dokument, welches Sie hier finden. Im Zusammenhang mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich alle im Service-Level-Agreement genannten Bedingungen.
Für den Kunden gelten insbesondere folgende Tätigkeiten als wichtige Mitwirkungspflichten, für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung.
Generell gelten unsere Datenschutzbedingungen, zusätzlich gelten folgende Punkte:
(1) Sollte die Verarbeitung von Daten unter einem berufsrechtlichem Geheimnisschutz liegen,
ist der Kunde selbst für die Einholung der Zustimmungspflicht bzw. die Vorlage
einer entsprechenden Zustimmungserklärung verantwortlich, bevor er betroffene
Daten über unsere Softwarelösung verarbeitet bzw. speichert.
(2) Der Provider verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder Aufzeichnungen der zur
Verarbeitung bzw. Speicherung durch den Kunden bereitgestellten Daten anzufertigen
oder entsprechende Daten mit Dritten zu teilen oder weiterzugeben. Ausgenommen
davon sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die in Folge einer ordnungsgemäßen
Datenverarbeitung und Sicherheit zwingend erforderlich sind (z.B. Backups).
(3) Die Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellen Daten durch unsere
Mitarbeiter werden ausschließlich für die jeweils zu erledigende Aufgabe
vergeben und nur im zwingend erforderlichem Umfang erteilt. Sollte ein
Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden oder den Tätigkeitsbereich
wechseln, so werden die Zugriffsrechte dementsprechend angepasst oder
vollständig entzogen
(4) Ohne Weisungen durch den Kunden dürfen wir die zur Verarbeitung und
Speicherung bereitgestellten Daten durch den Kunden weder für eigene
Zwecke, noch für Zwecke Dritter verwenden, weitergeben oder verarbeiten.
(5) Sollte ein Kunde aufgrund geltender Datenschutzbestimmungen dazu
verpflichtet sein, einer Person Auskünfte über die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung von Daten dieser Person zur Verfügung zu stellen, wird der
Provider den Kunden dabei unterstützen, die erforderlichen Informationen
bereitzustellen.
(6) Im Rahmen der präventiven Maßnahmen zum Datenschutz, Zugriffsschutz und
zur Datensicherheit sichern wir alle vom Kunden bereitgestellten Daten mit
technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand gegen unberechtigten
Zugriff, Veränderung, Verlust, Zerstörung, unerlaubte Übermittlung und Verarbeitung
der Daten, sowie sonstigen Missbrauch. Sollte es nicht
möglich sein, mit wirtschaftlich und technisch angemessenem Aufwand
gefährdete Daten zu beseitigen, ist der Provider berechtigt, Daten mit schädigendem
Inhalt versehene Daten zu löschen. Im Rahmen dieses Prozesses wird der
Kunde von uns über alle Maßnahmen informiert.
(1) Vertraulichkeit
(1.1.) Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, sämtliche Informationen
und Kenntnisse, die im Rahmen von diesem Vertrag der jeweils anderen Partei
zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Dazu zählen insbesondere auch
alle Angelegenheiten technischer, kommerzieller und organisatorischer Art
beider Parteien. In diesem Zusammenhang verpflichten sich beide Parteien, die
erlangten Informationen und Kenntnisse stets vertraulich zu behandeln, auch
über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus. Eine Verwertung, Nutzung
oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
der anderen Partei. Sollte die Weitergabe an Dritte einer gesetzlichen
Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist diese Weitergabe nicht
zustimmungspflichtig.
Sollten die Informationen für die Erbringung von vertragsgegenständlichen
Leistungen benötigt werden, bedarf die Weitergabe der Daten an Mitarbeiter
von Lehrer-Helfer.de keiner vorherigen Zustimmung. Es gelten weiterhin die
genannten Bedingungen zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung für alle
unterrichteten Mitarbeiter. Die jeweilige Partei ist dabei in der
Verantwortung, bei Weitergabe der Daten an Ihre Mitarbeiter eine entsprechende
Vertraulichkeitsverpflichtung des Mitarbeiters einzuholen.
Die generelle Nutzung aller Informationen und Kenntnisse ist ausschließlich
auf den Gebrauch für die Durchführung des Vertrages beschränkt.
Sollte eine Partei Kenntnis über eine unbefugte Offenlegung oder einen
möglichen Verlust von vertraulichen Kenntnissen oder Informationen haben, ist die
andere Vertragspartei umgehend über diese Kenntnisse zu informieren.
(1.2.) Die unter 1.1. genannte Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn nachweislich einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
(1.3.) Sollte eine der Parteien durch eine gerichtliche oder
behördliche Anordnung zur Offenlegung der informationen verpflichtet
sein / werden, gilt dieses Offenlegungsverbot nicht.
In diesem Zusammenhang sind jedoch beide Parteien dazu verpflichtet,
vor Offenlegung der Informationen die andere Partei über die
Offenlegung zu unterrichten, um dieser die Möglichkeit einzuräumen,
sich gegen die Offenlegung rechtlich zu verteidigen, diese zu verhindern oder zu
beschränken. Die Partei, die zur Offenlegung der Informationen verpflichtet
wird, wird sich nach bestem Wissen und Gewissen dafür bei der behördlich
betroffenen Stelle einsetzen, dass alle vertraulichen Informationen,
die offengelegt werden, in diesem Prozess vertraulich von der Behörde
behandelt werden.
(1.4.) Nach Beendigung des Vertrags besteht die Vertraulichkeitsverpflichtung
weiterhin für einen Zeitraum von 2 Jahren. Für alle betroffenen Daten, Informationen
und Kenntnisse, die dem Datengeheimnis oder Berufsgeheimnis unterliegen,
gilt die Vertraulichkeitsverpflichtung zeitlich unbegrenzt.
(2) Herausgabe von Daten
Generell gilt für die Herausgabe von Daten die oben unter § 4.6.
Abs. 1 genannten Bedingungen zur Vertraulichkeitsverpflichtung.
Die Herausgabe von Daten erfolgt durch den Provider nur im Rahmen
gesetzlicher Bestimmungen oder bei behördlich / gerichtlicher
Anordnung.
(3) Löschung von Daten
Der Kunde hat die Möglichkeit, alle von Ihm übermittelten, verarbeiteten
und gespeicherten Daten einzusehen und bei Bedarf zu löschen.
Die Löschung einzelner Daten kann der Kunde selbstständig über die
entsprechenden Funktionen als registrierter Benutzer mit seinem
Hauptaccount für den Vertrag durchführen. Eine genaue Anleitung
zum Löschen einzelner Daten kann der Kunde jederzeit der
Anwendungsdokumentation entnehmen.
Der Provider behält sich das Recht vor, einzelne Daten ohne
vorherige Zustimmung durch den Kunden, zu löschen. Für eine
solche Löschung müssen triftige Gründe vorliegen, die die
Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Softwarelösung
beeinträchtigen oder bedrohen. Außerdem gilt dieses Recht auch
für Daten, die gegen das Urheberrecht oder sonstige gesetzliche
Bestimmungen und Vorschriften verstoßen.
Genauere Informationen zur Löschung von Daten bei Vertragsbeendigung
finden Sie unter § 5.1.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche durch den Kunden an den Provider übermittelt werden, gelten unsere Datenschutzbedingungen.
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