In diesem Service-Level-Agreement, nachfolgend als "SLA" bezeichnet, werden die Leistungen von Lehrer-Helfer.de gegenüber Kunden in Blick auf Umfang und Qualität und Verfügbarkeit festgelgt.
Das SLA schreibt klare Richtlinien für Umfang, Qualität und
Verfügbarkeit für die Leistungen von Lehrer-Helfer.de
fest. Alle getroffenen Vereinbarungen sind für beide
Vertragsparteien gültig und bindend.
Sollten Nebenabredungen, die von diesem SLA abweichen,
zwischen beiden Parteien getroffen werden, sind diese
schriftlich bei Vertragsabschluss festzuhalten.
Das SLA wird mit Vertragabschluss auf Lehrer-Helfer.de
geschlossen und wirksam. Die Laufzeit des SLA beläuft sich auf die
Vertragslaufzeit, diese können Sie unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.
Das SLA kann nicht gesondert vom Vertrag gekündigt werden. Wird der
Vertrag vom Kunden gekündigt, wird auch eine Kündigung des SLA
fällig. Alle Verträge bei Lehrer-Helfer.de können jederzeit
zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode (i.d.R. 30 Tage) gekündigt
werden, sofern nicht anders angegeben. Genauere Informationen zu den Kündigungsfristen
finden Sie in unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Sollten Änderungen an dem SLA von Nöten sein, sind diese Änderungen
dem Kunden mitzuteilen.
Eine genaue Leistungsbeschreibung von Lehrer-Helfer.de entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für beide Vertragsparteien ist das Service-Level-Agreement bindend im
Zusammenhang der Nutzung von Lehrer-Helfer.de. Alle hier dargestellten
Leistungen sind gleichermaßen für unsere Kunden, sowie alle Nutzer des
jeweiligen Kunden gültig.
Wir, als Anbieter, verpflichten uns zur Einhaltung der angegebenen
Service-Level, sowie einem stetigen Reporting gegenüber unseren
Kunden zur einfachen Überprüfung unserer Service-Qualität.
Die Leistung der Softwarelösung wird am Routerausgang
des Webservers von Lehrer-Helfer.de bereitgestellt. Die
Bereitstellung erfolgt 365 Tage im Jahr, 24 Stunden pro Tag.
Ausgenommen aus diesem Bereitstellungszeitraum sind erforderliche
Wartungs- & Updatearbeiten, Störungsbeseitung und sonstige
technisch erforderliche Arbeiten, die eine Nichtverfügbarkeit
der Softwarelösung am Routerausgang mitsich bringen.
Der Kunde ist in diesem Zusammenhang für die Sicherstellung des
Leistungsempfangs nach dem Routerausgang verantwortlich, das bedeutet,
dass der Kunde etwaige Netzwerkkompontenten, Internetzugang, die
Endgeräte und alle weiteren für die Leistungsnutzung erforderlichen
Gegebenheiten nach dem Routerausgang eigentverantwortlich
umsetzen muss, um einen ordnungsgemäßgen Zugang zu der Softwarelösung
zu gewährleisten.
Die Leistungsempfänger für die dieses SLA gilt sind unsere Kunden, die einen gültigen Vertrag bei Lehrer-Helfer.de abschließen. Im Zusammenhang kann der Kunde zur Nutzung einiger Funktionen die Dateneingabe von Dritten (Schüler) gewähren. Alle Nutzer, welchen in diesem Zuge ein Zugriffsrecht gewährt wird, sind ebenfalls Leistungsempfänger, für welche das SLA gültig ist.
Wir legen für die Bewertung und Beurteilung unserer Service-Qualität mehrere
Bereiche fest:
- Eine Verfügbarkeit der Softwarelösung am Routerausgang unseres
Servers von mindestens 95% im Jahresdurchschnitt
- Eine Bearbeitung von allen Service- und Kunden-Anfragen
an Werktagen innerhalb von 96 Stunden
- Eine Bearbeitung von Störungsmeldungen, Systemstörungen
oder anderen Ausfällen oder beeinträchtigenden Unständen, die die
Nutzung einschränken oder die Verfügbarkeit der Softwarelösung gefährden,
innerhalb von 48 Stunden
Da es sich um eine kostenlose Leistung handelt, sind dies lediglich
Richlinien und keine garantierten Leistungen.
Lehrer-Helfer.de ist eine Branchen-Softwarelösung, keine
individuelle Lösung für jeden Benutzer. Aus diesem Grund
optimieren und verbessern wir unsere Softwarelösung im
allgemeinen Sinne der Branche / Anwender und nicht im Sinne von
Einzelmotiven.
Sollte eine technische Störung vorliegen, welche den Betrieb,
die Verfügbarkeit oder das allgemeine Arbeiten mit der Softwarelösung
einschränkt oder verhindert, ist diese Störung sofort an den
Anbieter zu melden.
Sollte der Anbeiter nicht innerhalb von 48 Stunden (§ 3.1.) auf Ihre
Anfrage reagieren, haben Sie die Möglichkeit nach (§ 4.1.) Ihren
Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.
Der Betrieb, die Verfügbarkeit und die Reaktionszeiten vom
Kundenservice werden in § 3.1., sowie § 3.3. geanuer definiert.
- Verfügbarkeit / Uptime: Die Verfügbarkeit wird am Routerausgang des Webservers
vom Anbieter gemessen. Die Verfügbarkeit wird im Jahresdurchschnitt ermittelt
und muss mindestens der angegebenen Quote entsprechen.
- Bearbeitungszeit von Kunden- / Störungsanfragen: Die Bearbeitungszeit von
Kunden- und Störungsanfragen wird anhand von Zeitstempeln der eingehenden
und ausgehenden Nachrichten gemssen und protokolliert. Sollte eine
Überschreitung der Antwortzeit vorliegen, wird dieses explizit
im Report erwähnt
- Feedback bei Anfragenbearbeitung: Eine Antwort vom Anbieter auf Kunden-
und Störungsanfragen hat innerhalb der angegebenen Fristen vom Anbieter zu
erfolgen. Aufgrund der Vielfältigkeit von Anfragen und möglichen
Störungen kann nicht zugesichert werden, dass das Anliegen innerhalb
der angegebenen Frist geklärt wird.
- Monitoring: Durch das Monitoring des Routerausgangs kann genau aufgezeichnet werden,
wann und über welchen Zeitraum die Softwarelösung am Routerausgang nicht verfügbar war.
- Zeitstempel: Durch die Protokollierung von Zeitstempel kann die
Reaktionszeit auf Kunden- und Störungsanfragen minutengenau bestimmt
werden.
Der Serverstatus bzw. die Verfügbarkeit wird rund um die Uhr, das gesamte Jahr über
überwacht und aufgezeichnet. Jede eingehende Kundenanfrage und jede ausgehende
Nachricht vom Anbieter ist mit einem Zeitstempel versehen. Jede Anfrage, bei welcher
die Reaktionszeit überschritten wird, wird unseren Kunden im Reporting
kummuliert und anonymisiert aufgelistet, sodass jeder Kunde einen genauen Überblick
über den Server- und Servicestatus, sowie die Einhaltung des SLA hat.
Das Reporting wird intern durchgeführt und nicht für den Kunden bereitgestellt.
Im Falle eines Verstoßes oder der Nichteinhaltung des SLA sprechen
wir unseren Kunden ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. Der Kunde
hat bei einem nachgewiesenen Verstoß das Recht auf sofortige Kündigung,
angefangene Abrechnungsperioden werden dem Kunden bei Recht auf
Sonderkündigung erlassen, sodass sein Vertrag zu sofortiger Wirkung
beendet wird und keine offenen Kosten für den Kunden entstehen bzw.
bestehen. Sollte der Kunde für den angefangenen Abrechnungszeitraum
bereits eine Zahlung geleistet haben, wird diese anteilig zurückerstattet.
Ebenso behält sich der Anbeiter das Recht vor den Kunden fristlos
zu kündigen, wenn dieser nachweißlich den SLA verletzt hat. Auch
hierbei entstehen für den Kunden keine weiteren Kosten für die
angefangen Abrechnungsperiode und bereits geleistete Zahlungen für die
angefangene Abrechnungsperiode werden dem Kunden anteilig zurückerstattet.
Für das Monitoring wird die Verfügbarkeit der Softwarelösung rund um die Uhr
am Routerausgang aufgezeichnet. Sämtliche Störungen und Nichtverfügbarkeiten
der Softwarelösung werden aufgezeichnet und zeitlich erfasst. Die Jahressumme
der Zeiträume der Nichtverfügbarkeit der Softwarelösung darf in der Summe
nicht mehr als 1% betragen. Diese Quote ergibt sich aus der Gesamtzeit
eines Jahres bei 365 Tagen und 24 Stunden Verfügbarkeit (8.760 Stunden gesamt)
abzüglich der Zeit der Nichtverfügbarkeit. Das Ergebniss muss mindestens 99%
von 8.760 Stunden entsprechen, die Jahresverfügbarkeit muss bei über
8.672 Stunden liegen, damit der SLA als erfüllt gilt.
Die Überprüfung der Zeitstempel erfolgt kontinuierlich bei jeder Anfragenbearbeitung.
Sollte die Reaktionszeit nicht eingehalten werden können, wird
dies entsprechenden aufgezeichnet und in den Report eingehen.
Der Anbieter verpflichtet sich bei Nichteinhaltung des SLA im Ganzen oder
von einzelnen Teilen dazu, bei Verstoß eine Begründung und einen
Lösungsweg für die zukünftige Einhaltung gegenüber den Kunden
im Report zu präsentieren, sollte ein Verstoß in dem aktuellen Report
vorliegen.
Der SLA ist gültig in Verbindung mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung und unserem Auftragsverarbeitungsvertrag.
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